SCHWERPUNKTE
Einigung zu Jobcentern gutes Signal für Langzeitarbeitslose
Langzeitarbeitslose werden auch zukünftig in Jobcentern aus einer Hand betreut. Nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat die notwendige Änderung des Grundgesetzes. Mit der Verfassungsänderung können die Kommunen und die Agenturen für Arbeit ihre bewährte Zusammenarbeit bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen fortsetzen. Die zwei Jahre andauernde Diskussion über Verwaltungsstrukturen ist damit endlich beendet.
Die bisherigen Arbeitsgemeinschaften als gemeinsame Einrichtung zwischen Kommunen und Agentur für Arbeit werden im Grundgesetz unter dem Begriff der Jobcenter abgesichert. Die Zahl der Optionskommunen, also der Kommunen, die die Langzeitarbeitslosen in eigener Zuständigkeit betreuen, wird auf 110 Kommunen ausgeweitet. Ohne die Verfassungsänderung hätten beide Modelle nicht fortgeführt werden können und es hätte eine getrennte Aufgabenwahrnehmung gegeben. Dies wäre zu Lasten der Langzeitarbeitslosen gegangen, da diese sich dann an zwei Behörden hätten wenden müssen. Darüber hinaus wäre mehr Bürokratie entstanden.
Die Einigung zur Reform der Jobcenter ist aus Sicht des DStGB zu begrüßen, da die Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit nicht mehr weiter verfolgt wird und die Fortsetzung der gemeinsamen Aufgabenerfüllung und damit der Leistungsgewährung aus einer Hand sichergestellt wird. Es ein wichtiges Signal, dass inmitten der Wirtschaftskrise die „aus einer Hand“ bewährte Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen fortgesetzt werden kann. Der DStGB begrüßt weiter, dass neben dem Jobcenter-Kompromiss auch die Rahmenbedingungen für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen verbessert werden. Über Kennzahlen sollen die Leistungen der Jobcenter besser verglichen werden. Dies gilt auch für die Optionskommunen.
Der DStGB erwartet, dass die kommunalen Kompetenzen genutzt und eine gleichberechtigte Zusammenarbeit von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit gewährleistet wird.
Im vorliegenden DStGB-Schwerpunkt „Neuorganisation SGB II“ veröffentlicht der Deutsche Städte- und Gemeindebund aktuelle Informationen zu diesem Thema.
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GRUNDLAGEN
- Argumentationspapier: Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (PDF-Dokument)
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) (PDF-Dokument)
- Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (PDF-Dokument)
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 16. 06. 2010 (PDF-Dokument)
- Verordnung über das Verfahren zur Feststellung der Eignung als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (PDF-Dokument)
- Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 20.12.2007 im Volltext
