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SCHWERPUNKTE

Reformentwurf für Jobcenter Schritt in die richtige Richtung - Verfassungsänderung bedauerlicherweise nicht mehrheitsfähig

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund spricht sich dafür aus, die Jobcenterreform jetzt schnell umzusetzen. Damit wird den Erwerbslosen effektiver geholfen und die Unsicherheit bei den 70.000 Beschäftigten beendet. Der einfachste Weg wäre eine Verfassungsänderung gewesen, so dass die Arbeitsgemeinschaften in bisheriger Form ihre gute Arbeit hätten fortsetzen können. Die dafür notwendige zweidrittel Mehrheit ist offenbar nicht vorhanden.

Der jetzt vorgelegte Arbeitsentwurf von Frau von der Leyen enthält viele gute Ansätze und erfüllt damit Forderungen des DStGB. Für den betroffen Erwerbslosen wird sich wenig ändern. Er wird auch künftig in dasselbe Jobcenter gehen und eine Beratung aus einer Hand erhalten und auch nur einen einzigen Antrag stellen müssen. Erst im „Back-Office“ wird entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Trennung vollzogen. Der Erwerbslose erhält in einem Brief zwei Bescheide, die Arbeitsvermittlung und den Lebensunterhalt von der Bundesagentur für Arbeit, Unterkunft und soziale Integrationsleistungen von der Kommune.

Der Entwurf stellt zugleich sicher, dass auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Kooperationsvereinbarung) eine Fortsetzung der bewährten Zusammenarbeit der Träger vor Ort ermöglicht wird. Damit werden die vom DStGB vorgeschlagenen Ansätze eines Zentrums für Arbeit aufgegriffen.

Das von den Kommunen befürchtete „Bundessozialamt“ wird nicht umgesetzt. Bei Streitigkeiten z.B. über die Entscheidung zur Erwerbsfähigkeit entscheidet ein unabhängiges medizinisches Gremium. Für andere Streitigkeiten wird ein Konsultationsverfahren festgelegt, dass die Rechte der Kommunen wahrt. Auch im wichtigen Bereich der IT-Verwaltung ist ein konsequenter Informationsaustausch auf Augenhöhe vorgesehen. Die berechtigen Interessen auch der Kommunen werden zusätzlich durch einen örtlichen Trägerausschuss gewährleistet.

Die vorgesehenen Musterverträge für die Zusammenarbeit zwischen Kommune und BA lassen ausreichend Spielraum, den örtlichen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Auch die Zukunft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arbeitsgemeinschaften bleibt gesichert. Beschäftigte der Kommunen, die derzeit in den Argen Aufgaben der BA wahrnehmen, können ihre Aufgaben zunächst auf der Basis von Abordnungen weiterhin erfüllen.

Die Entfristung der 69 sog. Optionskommunen, die die Aufgabe allein wahrnehmen, stellt zugleich sicher, dass diese Städte bzw. Kreise ihre erfolgreiche Arbeit fortsetzen können. Eine Ausweitung ist an verfassungsrechtlichen Bedenken gescheitert.

Die Grundsatzdiskussionen sollten jetzt beendet werden, damit schnell Rechtssicherheit eintritt und die Erwerbslosenzahl nicht über vier Millionen steigt.

In einem weiteren Schritt sollten die Hartz IV-Gesetze reformiert werden. Dazu gehört die Pauschalierung der Unterkunftskosten, der Abbau von Bürokratie im System und die konsequente Umsetzung des Grundsatzes Fordern und Fördern. Dazu gehört z.B. eine Ausbildungsoffensive für Erzieherinnen und Erzieher, die Wiedereinführung des Instruments bezahlter Bürgerarbeit für Erwerbslose in Regionen mit extrem hoher Arbeitslosigkeit, die keine Chance haben, auf den ersten Arbeitsmarkt zurückzukehren. Die Kosten wären von der BA zu übernehmen. Es wäre ein gutes Beispiel, dass es besser ist, Arbeit zu finanzieren als Arbeitslosigkeit.

Bei der notwendigen weiteren Reform muss das Lohnabstandsgebot eingehalten werden. Das heißt, Bezieher von Transferleistungen dürfen finanziell nicht günstiger gestellt werden, als Personen die aus eigener Arbeitskraft ihren Lebensunterhalt finanzieren.

(DStGB, Berlin, 26.01.2010)