SCHWERPUNKTE
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat sich am 14. Juli 2008 einstimmig für eine Verfassungsänderung zur Absicherung des Arbeitsgemeinschaftsmodells ausgesprochen. Bundesarbeitsminister Scholz hat dieses Ergebnis ausdrücklich begrüßt. Die Entscheidung für eine verfassungsrechtliche Absicherung der an der Arbeitsgemeinschaft orientierten Organisationsform ermögliche es, die bewährte gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Kommunen und Bundesagentur weiter fortzusetzen, begründete der Vorsitzende der Sonderkonferenz, der Hamburger Sozialsenator Dietrich Wersich, das Ergebnis.
Der Beschluss der Sonderkonferenz lautet wie folgt:
„1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder danken der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für ihre Arbeit und nehmen ihren Bericht zur Kenntnis.
2. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder stellen fest, dass die in der Sitzung am 9. Mai 2008 formulierten grundlegenden Anforderungen unter Beibehaltung der Zweiteilung der Aufgabenträgerschaft mit einer am bisherigen Modell der ARGE orientierten Lösung der Mischverwaltung erfüllt werden können. Eine für alle Beteiligten konsensfähige gemeinsame Lösung, die die berechtigten Anforderungen der Aufgabenträger aufnimmt, ist nur im Rahmen einer am bisherigen ARGE-Modell orientierten Lösung möglich, die mit einer zufrieden stellenden, der Verantwortung von Bund und Ländern Rechnung tragenden Aufsichtstruktur (Rechts- und Fachaufsicht) verbunden ist. In Ergänzung zu der Verfassungsänderung sind gesetzliche Anpassungen im SGB II auszuarbeiten. Dazu gehören wesentlich: einen einheitlichen Personalkörper in den Nachfolgeorganisationen der ARGEn zu ermöglichen, eine verbindliche Kooperation zwischen der Bundesagentur für Arbeit, den Ländern und den Kommunen bei der Erarbeitung der arbeitsmarktpolitischen Programme und der konzeptionellen Ausgestaltung der regionalen Arbeitsmarktpolitik zu gewährleisten.
3. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder fordern den Bund auf, gemeinsam mit den Ländern eine Lösung zu erarbeiten, die eine verfassungsrechtliche Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen umfasst. Da der kommunalen Option die Grundlage dadurch entzogen würde, ist auch eine Regelung vorzusehen, die den Fortbestand des bisherigen Optionsmodells gewährleistet.“
In der Sitzung betonte Bundesarbeitsminister Scholz, dass mit diesem Beschluss die Diskussion über die Systemfrage beendet sei. Es stehe fest, dass die 69 Optionskommunen ihre Arbeit alleine fortsetzen können, eine Erweiterung der Option sei damit nicht vorgesehen. Soweit es auf Grund von Gebietsreformen zu Zuständigkeitsproblemen komme, werde man nach pragmatischen Lösungen suchen. Im Übrigen bewege sich der Beschluss am Status quo.
Der nordrhein-westfälische Arbeits- und Sozialminister Laumann erklärte, dass mit dem Beschluss die Grundlage dafür gelegt sei, die zwingend notwendige Kooperation von Bundesagentur und Kommunen fortzusetzen. Wenn die Systemfehler der Arbeitsgemeinschaft, z. B. mangelnde Personalhoheit, durch das neue Modell behoben werden, stelle sich für ihn die Systemfrage nicht mehr.
Im Übrigen wurde deutlich, dass neben den organisationsrechtlichen Regelungen keine Veränderungen im SGB II, z. B. dem Leistungsrecht, geplant sind.
Bundesarbeitsminister Scholz hat angekündigt, bis Ende der Sommerpause einen Entwurf sowohl für die Verfassungsänderung als auch für die Änderungen des SGB II vorzulegen. Bis Ende des Jahres soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein.
Aus Sicht des DStGB ist zurzeit noch keine abschließende Bewertung des Ergebnisses möglich. Vielmehr bleibt der Gesetzentwurf abzuwarten. Festzuhalten bleibt, dass der Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz sich mit dem Votum des Präsidiums des DStGB insoweit deckt, als vorrangig eine Lösung eingefordert wurde, die dem Hartz-IV-Ziel der Aufgabenträgerschaft aus einer Hand entsprechen sollte. Diesem Votum würde durch ein Modell der Zusammenarbeit von Kommunen und Bundesagentur in einer Nachfolgeorganisation der Arbeitsgemeinschaften Rechnung getragen. Auch dürfte mit dem Beschluss die Diskussion über die Systemfrage und damit über die Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit beendet sein. Der Deutsche Landkreistag konnte sich mit seiner Forderung einer kommunalen Zuständigkeit oder der Ausweitung der Option nicht durchsetzen.
© DStGB 18.07.2008


